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Erhält ein beamteter Elternteil aufgrund der Betreuung seiner Kinder eine Ersparnis wegen der Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes, so findet dies im Unterhaltsverfahren nur beim Einkommen des betreuenden Elternteils Berücksichtigung. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch kommt nicht zur Anwendung, selbst wenn der andere Elternteil auch Beamter ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In einem Kindesunterhaltsverfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verlangte der Vater zweier minderjähriger Kinder von der Mutter einen Ausgleich für die Ersparnisse, welche die Mutter wegen der Betreuung der Kinder und der damit verbundenen
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kinder und der Mutter und hob dementsprechend die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Über den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch können zwar solche staatlichen Leistungen ausgeglichen werden, die beiden Eltern zur Erleichterung des Kindesunterhalts zugutekommen sollen, aber nur einem Elternteil tatsächlich zugeflossen seien. Diese Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor.
Der erhöhte
Ein gewisser unterhaltsrechtlicher Ausgleich erfolge nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur insoweit, als die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27100
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