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Nach Rechtskraft der Scheidung kann der geschiedene Ehegatte gegen den anderen keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gemäß § 1360 a Abs. 4 BGB geltend machen. Denn dieser ist vom nachehelichen Unterhalt nicht erfasst. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach rechtskräftiger
Während das Amtsgericht München dem Antrag auf
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde der geschiedenen Ehefrau zurück. Ein geschiedener Ehegatte könne von seinem früheren Ehegatten kein
Ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25678
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