wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2015
XII ZB 225/15 -

BGH: Erforderlichkeit einer Betreuung bei Fehlen einer zur Übernahme der mit einer Bevollmächtigung anfallenden Aufgaben bereiterklärten Vertrauensperson

Vorliegen der Geschäftsfähigkeit und der Möglichkeit der Vollmachtserteilung genügt nicht zur Verneinung eines Betreuungsbedarfs

Es fehlt nicht bereits dann an einem Betreuungsbedarf, wenn der Betroffene geschäftsfähig ist und er die Möglichkeit hat eine Vollmacht zu erteilen. Vielmehr kann eine Betreuung unter dem Gesichtspunkt, dass es keine Person gibt, die der Betroffene das für eine Vollmachtserteilung nötige Vertrauen entgegenbringt und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage ist, weiterhin erforderlich sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Zwangsversteigerungsfahrens wurde erkennbar, dass der von der Vollstreckung Betroffene an einer Depression erkrankt war und daher eine Suizidgefahr bestand. Er war aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht in der Lage, seine finanziellen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Sowohl das Vollstreckungsgericht als auch der Betroffene selbst beantragten daher die Einrichtung einer Betreuung.

Amtsgericht und Landgericht lehnten Bestellung eines Betreuers ab

Sowohl das Amtsgericht Gelnhausen als auch das Landgericht Hanau lehnten die Bestellung eines Betreuers ab. Zur Begründung führte das Landgericht aus, dass der Betroffene trotz seiner depressiven Episode geschäftsfähig und in der Lage gewesen sei, eine Vertrauensperson mit den Angelegenheiten zu bevollmächtigen, die er selbst nicht erledigen könne. Gegen diese Entscheidung legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.

Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung durch Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Betroffenen und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Es sei zwar richtig, dass der Betroffene geschäftsfähig und damit in rechtlicher Hinsicht imstande gewesen sei, Vollmachten zu erteilen. Es sei aber unzutreffend allein aufgrund dessen darauf zu schließen, dass eine Betreuung nicht erforderlich sei.

Vorliegen der Geschäftsfähigkeit und der Möglichkeit der Vollmachtserteilung genügt nicht zur Verneinung eines Betreuungsbedarfs

Für die Verneinung eines Betreuungsbedarfs genügen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht allein das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen und die damit einhergehende rechtliche Möglichkeit der Bevollmächtigung. Vielmehr müsse es auch mindestens eine Person geben, welcher der Betroffene das für eine Vollmachtserteilung erforderliche Vertrauen entgegen bringe und die zur Übernahme der anfallenden Aufgaben als Bevollmächtigter bereit und in der Lage sei. Ob dies hier der Fall sei, habe das Landgericht nicht festgestellt. Der Fall wurde daher an das Landgericht zurückverwiesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Gelnhausen, Beschluss vom 14.01.2015
    [Aktenzeichen: 76 XVII 507/14]
  • Landgericht Hanau, Beschluss vom 23.04.2015
    [Aktenzeichen: 3 T 60/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FuR 2016, 42Zeitschrift: Familie und Recht (FuR), Jahrgang: 2016, Seite: 42
  • MDR 2015, 1240Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 1240
  • NJW-RR 2016, 6Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 6

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_XII-ZB-22515_BGH-Erforderlichkeit-einer-Betreuung-bei-Fehlen-einer-zur-Uebernahme-der-mit-einer-Bevollmaechtigung-anfallenden-Aufgaben-bereiterklaerten-Vertrauensperson~N22790

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22790 Dokument-Nr. 22790

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.