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Die Teilungsversteigerung der im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Ehewohnung ist während der Trennungszeit grundsätzlich zulässig. Maßgeblich kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2018 trennte sich ein in Hessen wohnhaftes Ehepaar. Dabei vereinbarten die Eheleute, dass die Ehefrau zusammen mit den gemeinsamen minderjährigen Töchtern in der im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden
Sowohl das Amtsgericht Fürth/Odw. Als auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. wiesen den Antrag zurück. Das Oberlandesgericht begründete dies mit dem besonderen Schutz der
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Ehemanns. Die
Der teilungsunwillige Ehegatte werde durch die Vorschriften der §§ 1365, 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützt, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind. Zudem stehen ihm die vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 765 a ZPO zu.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33309
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