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Ein Bankkunde, der auf der Login-Seite seines Online-Banking-Zugangs vor so genannten Pharming-Angriffen und Phishing-Mails gewarnt wird und dennoch bei Online-Überweisungen unüblicherweise mehrere Transaktionsnummern angibt, macht sich gegenüber der Bank schadensersatzpflichtig, wenn hierdurch betrügerische Dritte hat die TANs gelangen und der Bank unbefugt Überweisungsaufträge erteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger des zugrundeliegenden Falls nahm die beklagte
In der Mitte der Log-In-Seite des Online-Bankings der Beklagten befand sich folgender Hinweis:
"Derzeit sind vermehrt Schadprogramme und so genannte Phishing-Mails in Umlauf, die Sie auffordern, mehrere Transaktionsnummern oder gar Kreditkartendaten in ein Formular einzugeben. Wir fordern Sie niemals auf, mehrere TAN gleichzeitig preiszugeben! Auch werden wir Sie niemals per E-Mail zu einer Anmeldung im … Net-Banking auffordern!"
Am 26. Januar 2009 wurde vom Girokonto des Klägers nach Eingabe seiner PIN und einer korrekten TAN ein Betrag von 5.000 Euro auf ein Konto bei einer griechischen
"Im Oktober 2008 – das genaue Datum weiß ich nicht mehr – wollte ich ins Online-banking. Ich habe das Online-banking der …
Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Die Klage auf Zahlung von 5.000 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bundesgerichtshof hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision zurückgewiesen.
Die Klage ist unbegründet. Auch wenn der Kläger die Überweisung der 5.000 Euro nicht veranlasst hat, ist sein Anspruch auf Auszahlung dieses Betrages erloschen, weil die Beklagte mit einem Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe gemäß § 280 Abs. 1 BGB aufgerechnet hat.
Der Kläger ist nach dem in seiner Strafanzeige vorgetragenen Sachverhalt Opfer eines Pharming-Angriffs geworden, bei dem der korrekte Aufruf der Website der
Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der
BGB § 276
Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 13401
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