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Ein Darlehens- und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte bilden. Dies entschied der Bundesgerichtshof und beschäftigte sich damit mit einer Frage, die bislang in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der rechtswissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beurteilt worden war.
Die Klägerin, eine
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der
Zur Aufklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Klägerin nach dem wirksamen Widerruf des Darlehensvertrages, der sich auch auf den verbundenen Restschuldversicherungsvertrag erstreckt, ein Anspruch gegen die Beklagten zusteht, ist die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung und ein Verbraucherdarlehensvertrag sind verbunden, wenn das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2009
Quelle: ra-online, BGH
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Dokument-Nr. 8939
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