wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.09.2020
X ZR 97/19 -

BGH zum Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei Flugverspätung

Erstattungsanspruch aufgrund Verstoßes gegen Informationspflicht

eine Fluggesellschaft muss einem Fluggast, dem ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO zusteht, grundsätzlich auch die Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt ersetzen.

Im vorliegenden Fall flog ein Verbraucher mit seiner Familie in den Urlaub nach Kuba. Aufgrund einer Verspätung der Flüge kamen sie erst einen Tag später als ursprünglich geplant an. Der Verbraucher wurde von der Fluggesellschaft nicht über seine Fluggastrechte bei Verspätung aufgeklärt. Deswegen beauftragte er einen Rechtsanwalt, um Schadensersatz geltend zu machen. Außergerichtlich verweigerte die Fluggesellschaft die Übernahme der Kosten. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Düsseldorf erkannte die Fluggesellschaft den Anspruch bis auf den Ersatz der Rechtsanwaltskosen an. Sowohl in der ersten Instanz als auch in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Düsseldorf wurde die Klage auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten abgewiesen.

BGH: Fluggesellschaft hat Informationspflicht

Der Bundesgerichtshof gab nun dem Verbraucher recht. Beförderungsunternehmen müssen ihren Gästen gemäß der Fluggastrechteverordnung bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden schriftliche Informationen über deren Ausgleichsrechte aushändigen. Nach Ansicht des BGH muss der Reisende diese Informationen auch nicht erst anfordern, sondern muss die ausführlichen Hinweise über die Voraussetzungen und Höhe der ihm grundsätzlich zustehenden Ausgleichsansprüche auf Initiative des Unternehmens erhalten. Die Hinweise haben dem Bundesgerichtshof zufolge den Zweck, den betroffenen Gast in die Lage zu versetzen, seine Ansprüche eigenständig und ohne anwaltliche Hilfe zu beurteilen.

Erstattungsanspruch als Folge der Informationspflichtverletzung

Sofern die Fluggesellschaft dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist, ist nach Ansicht des BGH die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erforderlich. In diesem Fall seien die Kosten in angemessener Höhe zu ersetzen. Eine Ausnahme davon kann nur gelten, wenn der Gast seine Rechte auch ohne die Hinweise kenne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2020
Quelle: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. v. 28.10.2020, ra-online (ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_X-ZR-9719_BGH-zum-Ersatz-vorgerichtlicher-Rechtsanwaltskosten-bei-Flugverspaetung~N29367

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29367 Dokument-Nr. 29367

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.