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Ein Fluggast hat wegen einer Flugannullierung, Verspätung oder Beförderungsverweigerung nur dann einen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, wenn die Fluggesellschaft mit der Ausgleichszahlung in Verzug ist oder sie nicht ordnungsgemäß auf die Fluggastrechte hingewiesen hat. Eine Verletzung der Pflicht zur Beförderung ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Flugpassagierin einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichszahlungen wegen einer verspäteten Ankunft eines Fluges beauftragt. Sie selbst hatte zuvor nicht den Anspruch gegenüber der
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Flugpassagierin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Soweit das Landgericht Frankfurt am Main entschieden hat, dass ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27616
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