wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2023
X ZR 18/22 -

BGH: Bei Buchung einer "Fahrt ins Blaue" kann Reiseveranstalter Inhalt der Reise bestimmen

Ausübung des Bestimmungsrechts durch Aushändigung des Reiseprogramms

Wird eine "Fahrt ins Blaue" gebucht, so kann der Reiseveranstalter gemäß § 315 Abs. 1 BGB den Inhalt der Reise bestimmen. Mit Aushändigung des Reiseprogramms wird das Bestimmungsrecht ausgeübt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann buchte für sich und weiteren elf Personen über eine Reiseveranstalterin eine mit als "Fahrt ins Blaue" beschriebene Busreise für ein Wochenende im März 2020. Reiseziel und Reiseprogramm wurden den Teilnehmern erst mit Beginn der Reise mitgeteilt. Danach war unter anderem ein Besuch des Musicals "Cirque du Soleil Paramour" in Hamburg geplant. Infolge der Corona-Pandemie musste diese Veranstaltung aber ausfallen. Der Mann machte aufgrund dessen eine Reisepreisminderung geltend und erhob schließlich Klage.

Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht gab ihr statt

Während das Amtsgericht Lingen die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Osnabrück statt. Der Ausfall des geplanten Musicalbesuchs stelle einen zur Minderung berechtigenden Reisemangel dar. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Reiseveranstalterin.

Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Anspruch auf Reisepreisminderung

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe gemäß § 651 m Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Reisepreisminderung zu. Der Wegfall des Musicalbesuchs sei als Reisemangel zu bewerten. Zwar habe der Beklagten für die Auswahl und Gestaltung des Reiseprogramms der gebuchten "Fahrt ins Blaue" ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 Abs. 1 BGB zugestanden. Dieses Bestimmungsrecht habe die Beklagte durch Aushändigung des Reiseprogramms aber ausgeübt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Lingen, Urteil vom 29.07.2021
    [Aktenzeichen: 4 C 136/21]
  • Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.01.2022
    [Aktenzeichen: 4 S 197/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2023, 755Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2023, Seite: 755
  • RRa 2023, 116Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2023, Seite: 116

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_X-ZR-1822_BGH-Bei-Buchung-einer-Fahrt-ins-Blaue-kann-Reiseveranstalter-Inhalt-der-Reise-bestimmen.news33156.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33156 Dokument-Nr. 33156

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.