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Wird eine "Fahrt ins Blaue" gebucht, so kann der Reiseveranstalter gemäß § 315 Abs. 1 BGB den Inhalt der Reise bestimmen. Mit Aushändigung des Reiseprogramms wird das Bestimmungsrecht ausgeübt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann buchte für sich und weiteren elf Personen über eine Reiseveranstalterin eine mit als "Fahrt ins Blaue" beschriebene Busreise für ein Wochenende im März 2020. Reiseziel und
Während das Amtsgericht Lingen die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Osnabrück statt. Der Ausfall des geplanten Musicalbesuchs stelle einen zur Minderung berechtigenden
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe gemäß § 651 m Abs. 2 BGB ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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