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Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Patent, das nicht mehr in Kraft steht, mit der Nichtigkeitsklage angegriffen werden kann.
Der Beklagte war Inhaber eines deutschen Patents, das ein Verfahren zur embryonenerhaltenden Gewinnung pluripotenter Stammzellen betrifft. Der klagende Verein macht geltend, das
Die Berufung blieb erfolglos. Entscheidend dafür war, dass das angegriffene
Ein solches
Darüber hinaus liegt eine Beeinträchtigung der Rechte des Klägers durch die Erteilung des inzwischen erloschenen Patents nicht vor, weil davon keine ihn betreffenden Rechtswirkungen (mehr) ausgehen. Jedenfalls insofern unterscheidet sich der Streitfall von dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) zum Rechtsschutz gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugrundeliegenden Fall. Dort hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerdebefugnis insoweit bejaht, als es die Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführenden für möglich gehalten hat. Eine solche Möglichkeit besteht aus den genannten Gründen im Streitfall nicht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32014
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