wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.12.2022
VIII ZR 96/22 -

BGH: Gericht kann ärztliches Attest zur Frage der Suizidgefahr bei erzwungenem Auszug aus Wohnung nicht aus eigener Sachkunde beurteilen

Beauftragung eines Sachverständigen erforderlich

Legt ein Wohnungsmieter ein ärztliches Attest zur Frage einer Suizidgefahr im Falle eines erzwungenem Auszugs vor, so kann das Gericht dieses Attest nicht aus eigener Sachkunde beurteilen, sondern muss vielmehr einen Sachverständigen beauftragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Bayern eine Eigenbedarfskündigung. Gegen diese Kündigung wehrte sich die Mieterin mit der Begründung, sie leide an Depressionen, einer posttraumatischen Belastungsstörung und Angststörungen infolge einer im selben Jahr erlittenen Fehlgeburt. Im nachfolgenden Räumungsprozess legte die Mieterin ein fachärztlichen Attestes vor, wonach ein Umzug zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mieterin führen könne und eine Suizidgefahr bestehe.

Amtsgericht und Landgericht gaben Räumungsklage statt

Sowohl das Amtsgericht Fürstenfeldbruck als auch das Landgericht München II gaben der Räumungsklage unter Gewährung einer Räumungsfrist für die Mieterin statt. Das Landgericht hielt das von der Mieterin vorgelegte Attest für unzureichend, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu belegen. Das Attest sei seiner Ansicht nach unverständlich, unschlüssig und nicht aussagekräftig. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Mieterin.

Bundesgerichtshof sieht Erfordernis der Beauftragung eines Sachverständigen

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Mieterin. Das Landgericht habe nicht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den nach der Behauptung der Mieterin bei einem erzwungenen Umzug drohenden schwerwiegenden Gesundheitsgefahren absehen dürfen. Das Gericht habe fehlerhaft - ersichtlich ohne eigene medizinische Sachkunde - das vorgelegte fachärztliche Attest als unverständlich und unschlüssig beurteilt und angenommen, es habe keine Aussagekraft. Darin liege eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Urteil vom 10.09.2021
    [Aktenzeichen: 6 C 1206/20]
  • Landgericht München II, Urteil vom 12.04.2022
    [Aktenzeichen: 12 S 3526/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 187Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 187
  • NJW-RR 2023, 229Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2023, Seite: 229
  • NZM 2023, 210Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2023, Seite: 210
  • WuM 2023, 217Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 217

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-9622_BGH-Gericht-kann-aerztliches-Attest-zur-Frage-der-Suizidgefahr-bei-erzwungenem-Auszug-aus-Wohnung-nicht-aus-eigener-Sachkunde-beurteilen.news32760.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32760 Dokument-Nr. 32760

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.