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Sofern eine Messe eine reine Verkaufsmesse ist, ist das Angebot zum Kauf der Einbauküche für den Verbraucher nicht überraschend. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein Verbraucher die Feststellung, dass er eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages hinsichtlich einer Küche gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen kann. Der Kläger hatte die Küche zum Preis von circa 10.600 Euro im Rahmen einer
Die Klage hatte vor dem Oberlandesgericht München keinen Erfolg. Auch der Bundesgerichtshof wies die Revision des Klägers zurück. Der Bundesgerichtshof stimmte den Feststellungen des Oberlandesgerichts zu, dass es sich bei der betreffenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
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