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Ist das Waschen und Trocknen in der Wohnung zulässig und möglich, ist die Gestattung der Nutzung einer Waschküche nicht vom Mietgebrauch umfasst. Diese bloße Gestattung kann widerrufen werden, wenn nur noch ein Mieter die Waschküche nutzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 kam über eine Wohnung in Berlin ein Mietvertrag zustande. Zu dieser Zeit stand allen Mietern eine
Sowohl das Amtsgericht Berlin-Spandau als auch das Landgericht Berlin wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Landgerichts sei die
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf
Soweit der Kläger anführt, er müsse für die Reinigung und die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen Betriebskosten zahlen, ließ der Bundesgerichtshof dies nicht gelten. Aus der Umlage von Betriebskosten lasse sich kein Anspruch auf
Da die alleine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32705
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