wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.2022
VIII ZR 38/20 -

BGH: Wiederherstellung eines zur Bewirtschaftung des Gartens genutzten Außen­wasser­anschlusses

Wieder­herstellungs­anspruch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung

Gehörte es im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in den neuen Bundesländern bis zu Wiedervereinigung zur üblichen Gepflogenheit, dass zur Bewirtschaftung eines Gartens ein Außen­wasser­anschluss genutzt werden darf, darf dieser vom Vermieter nicht eigenmächtig entfernt werden. Die ergänzende Auslegung des Mietvertrag begründet insofern einen Wieder­herstellungs­anspruch des Mieters. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1977 hatte eine Frau eine Wohnung in Dresden angemietet. Der Mietvertrag sah dabei vor, dass sie einen Teil der Gartenfläche mitnutzen konnte. Zur Bewirtschaftung des Gartens nutzte die Mieterin einen vorhanden Außenwasseranschluss. Die Nutzung war mietvertraglich aber nicht geregelt. Im Jahr 2018 ließ die Vermieterin den Wasseranschluss entfernen. Damit war die Mieterin nicht einverstanden und erhob daher Klage auf Wiederherstellung des Anschlusses. Während das Amtsgericht Dresden die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Dresden statt. Dagegen richtete sich die Revision der Vermieterin.

Anspruch auf Wiederherstellung des Außenwasseranschlusses

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Mieterin stehe gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Wiederherstellung des Außenwasseranschlusses zu. Die Vermieterin sei nach den ergänzend auszulegenden mietvertraglichen Vereinbarung zur Instandhaltung des Anschlusses und nach dessen Entfernung zu dessen Wiederherstellung verpflichtet.

Nutzung des Wasseranschlusses von vertragsgemäßer Nutzung des Gartens umfasst

Es unerheblich, so der Bundesgerichtshof, dass die Parteien keine ausdrückliche Regelung zur Nutzung des Wasseranschlusses im Mietvertrag aufgenommen haben. Denn die Nutzung des Anschlusses zur Bewirtschaftung des Gartens habe nach den üblichen Gepflogenheiten bis zur Wiedervereinigung zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens gehört.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Dresden, Urteil vom 12.07.2019
    [Aktenzeichen: 143 C 1037/19]
  • Landgericht Dresden, Urteil vom 05.02.2020
    [Aktenzeichen: 4 S 357/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2022, 664Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2022, Seite: 664

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-3820_BGH-Wiederherstellung-eines-zur-Bewirtschaftung-des-Gartens-genutzten-Aussenwasseranschlusses.news32464.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32464 Dokument-Nr. 32464

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.