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Hat ein Wohnungsmieter nach dem Mietvertrag die Kosten einer Gebäudeversicherung als Betriebskosten zu tragen, so sind auch die in der Versicherung enthaltenen Kosten eines mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens vom Mieter zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Düsseldorf über die Zulässigkeit der Umlage der Kosten der
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Vermieterin und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Vermieterin habe die Kosten der
Der Bundesgerichtshof stellte zugleich klar, dass die Kosten einer separaten Mietausfallversicherung, die vorrangig die finanziellen Interessen des Vermieters abdecke, nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden können. Ein infolge eines versicherten Gebäudeschadens entstehender
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27861
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