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Ein Käufer, der gegenüber einem Verkäufer oder einem im Auftrag handelnden Dritten Schadensersatzansprüche wegen eines Sachmangels an einem in einer Internet-Restwertbörse eingestellten Fahrzeugs geltend machen will, muss zunächst vergeblich einen Nacherfüllungsanspruch geltend gemacht haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin ist als gewerbliche Restwertaufkäuferin tätig. Die Beklagten zu 2 und 3 betreiben als Gesellschafter der Beklagten zu 1 ein Kfz-Sachverständigenbüro. Die Beklagte zu 1 bot im Auftrag eines Autohauses einen unfallbeschädigten Pkw Skoda in einer Internet-Restwertbörse zum Verkauf an. Auf einem der von ihr ins Internet gestellten Lichtbilder war eine Standheizung zu erkennen, die in der Fahrzeugbeschreibung nicht als Zusatzausstattung erwähnt wurde und nach dem Willen des Autohauses auch nicht verkauft werden sollte. Das Gebot der Klägerin in Höhe von 5.120 Euro wurde von dem Autohaus als
Die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Klägerin gegenüber den Beklagten der geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen der ausgebauten Standheizung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zusteht. Legt man das Vorbringen der Klägerin zugrunde, so steht dieser gegenüber der
Der Käufer kann als
(…)
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 10858
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