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Vermieter sind nicht verpflichtet, die Elektroanlagen und -geräte regelmäßig durch einen Elektriker überprüfen zu lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings müssen Vermieter das Haus in einem sicheren Zustand erhalten. So müssen Mängel an der Anlage, von denen eine Gefahr ausgeht, beseitigt werden.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob dem
Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen
Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Kläger wegen der Schäden, die ihm infolge des in der Nachbarwohnung ausgebrochenen Brandes an seinem Eigentum entstanden sind, kein Schadenersatzanspruch gegen den beklagten
BGB § 535 Abs. 1 Satz 2
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2008
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof
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Dokument-Nr. 6833
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