kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der in § 566 BGB geregelte Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt nur, wenn der Mieter die tatsächliche Sachherrschaft und somit den Besitz über die Mietsache ausübt. Fehlt es an dem Besitz, so tritt der Erwerber nicht in den Mietvertrag mit dem Mieter ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer einer Eigentumswohnung Ende des Jahres 2011 zugleich das damit verbundene Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche. Diese Fläche war zu diesem Zeitpunkt vermietet. Die Mieter hatten jedoch bereits den
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs habe den Mietern gegen den Käufer der Eigentumswohnung kein Anspruch auf Einräumung des Besitzes an der Gartenfläche gemäß § 535 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn der Käufer sei nicht gemäß §§ 566, 567 BGB in den
Nach § 566 Abs. 1 BGB trete der Erwerber anstelle des Vermieters nur dann in ein Mietverhältnis ein, so der Bundesgerichtshof, wenn der vermietete Wohnraum nach Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten verkauft werde, also das Eigentum an der Wohnung an den Erwerber übergehe. Der Erwerber trete dagegen nicht schon dann in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, wenn die Wohnung zwar vermietet, aber zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs entweder nicht an den Mieter überlassen war oder der Mieter einen ihm überlassenen Mietbesitz nicht mehr ausgeübt hat. Letzteres sei hier der Fall gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VIII-ZR-3115_BGH-Grundsatz-Kauf-bricht-nicht-Miete-gilt-nur-bei-tatsaechlicher-Sachherrschaft-des-Mieters-ueber-Mietsache~N22969
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22969
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.