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Zahlt der Vermieter ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung an die Mieter aus, so stellt dies kein deklatorisches Schuldanerkenntnis oder Verzicht auf etwaige weitere Ansprüche dar. Erweist sich daher die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist als fehlerhaft, so kann der Vermieter die Abrechnung berichtigen und ein etwaiges zu viel ausgezahltes Guthaben zurückfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2007 erhielten die Mieter einer Wohnung die
Sowohl das Amtsgericht Gütersloh als auch das Landgericht Bielefeld wiesen die Klage auf
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Mieter zurück. Ihnen habe kein Anspruch auf
Die Vermieterin sei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs trotz der bereits erteilten vorbehaltslosen Gutschrift berechtigt gewesen, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22807
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