wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.11.2023
VIII ZR 211/22 -

BGH: Zerstörtes Vertrauens­verhältnis aufgrund eines zerrütteten Mietverhältnis rechtfertigt ohne Feststellung des Verschuldens keine fristlose Kündigung durch Vermieter

Pflichtwidriges Verhalten des Mieters muss vorliegen

Ist das Vertrauens­verhältnis zwischen den Miet­vertrags­parteien aufgrund einer Zerrüttung zerstört, so rechtfertigt dies nur dann die fristlose Kündigung durch den Vermieter, wenn feststeht, dass die Zerrüttung durch ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters verursacht worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Rhein-Erft-Kreis erhielten im November 2020 eine fristlose Kündigung. Als Begründung wurde angegeben, dass das Mietverhältnis zerrüttet sei. Tatsächlich kam es seit dem Jahr 2014 zu gegenseitigen Vertragsverletzungen. Die Vermieter bewohnten ebenfalls eine Wohnung im Haus. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, erhoben die Vermieter Räumungsklage. Sowohl das Amtsgericht Brühl als auch das Landgericht Köln wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision der Vermieter.

Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die fristlose Kündigung sei unwirksam. Eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses reiche allein, ohne dass festgestellt werden könne, dass diese zumindest auch durch eine pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB zu rechtfertigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung sei nur dann gegeben, wenn der Grund im Risikobereich des anderen Vertragsteils liege. Es dürfe daher nicht allein darauf abgestellt werden, ob das Vertrauensverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien zerstört ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Brühl, Urteil vom 26.10.2021
    [Aktenzeichen: 24 C 46/21]
  • Landgericht Köln, Urteil vom 08.09.2022
    [Aktenzeichen: 1 S 22/22]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2024, 237Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 237
  • WuM 2024, 139Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 139

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VIII-ZR-21122_BGH-Zerstoertes-Vertrauensverhaeltnis-aufgrund-eines-zerruetteten-Mietverhaeltnis-rechtfertigt-ohne-Feststellung-des-Verschuldens-keine-fristlose-Kuendigung~N33736

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33736 Dokument-Nr. 33736

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.