wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.03.2011
VIII ZR 209/10 -

BGH: Flächenunterschreitung berechtigt auch bei möbliert vermieteter Wohnung zur Mietminderung

Wohnung um mehr als 10 % kleiner als vertraglich vereinbart

Weicht bei einer Mietwohnung die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % ab, ist der Mieter auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung zu einer Minderung der Miete berechtigt. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist seit 2006 Mieter einer vollständig möblierten und mit umfassendem Hausrat eingerichteten Wohnung des Beklagten in Berlin. Die monatlich zu zahlende Kaltmiete beträgt 560 Euro, hinzu kommen ein Heizkostenvorschuss von 15 Euro und ein Stromkostenvorschuss von 25 Euro. Im Mietvertrag wurde die Größe der Wohnung mit ca. 50 m² angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt jedoch nur 44,3 m². Der Kläger hält wegen der Flächenabweichung von 11,5 % eine Minderung der Kaltmiete in entsprechender Höhe für berechtigt und forderte mit Schreiben von Mai 2009 eine teilweise Rückzahlung des Mietzinses für die gesamte Mietzeit in Höhe von 1.964,20 Euro. Der Beklagte meint, in der Kaltmiete sei die Möblierung der Wohnung berücksichtigt worden; deshalb sei die Miete nur um insgesamt 736,58 Euro gemindert. Diesen Betrag hat er dem Kläger erstattet.

Entscheidungen der Vorinstanzen

Mit seiner Klage hat der Kläger den Beklagten auf Zahlung des Differenzbetrages in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage in Höhe von 288,22 Euro stattgegeben und sie im Ãœbrigen abgewiesen. Das Landgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen.

BGH bejaht Mietminderung aufgrund deutlicher Flächenunterschreitung

Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mangel in Form einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche von mehr als 10 % den Mieter auch bei möbliert vermieteten Wohnungen zu einer Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet. Die von einer Wohnflächenunterschreitung ausgehende Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit des vermieteten Wohnraums ist nicht deshalb geringer zu veranschlagen, weil die für eine Haushaltsführung benötigten Einrichtungsgegenstände trotz der geringeren Wohnfläche vollständig in der Wohnung untergebracht werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.12.2009
    [Aktenzeichen: 211 C 334/09]
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2010
    [Aktenzeichen: 65 S 28/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2011, 542Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2011, Seite: 542
  • IMR 2011, 175Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2011, Seite: 175
  • MDR 2011, 474Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2011, Seite: 474
  • MietRB 2011, 137Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2011, Seite: 137
  • NJW 2011, 1282Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2011, Seite: 1282
  • NJW-RR 2011, 1281Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2011, Seite: 1281
  • NJW-Spezial 2011, 321Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2011, Seite: 321
  • NZM 2011, 309Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2011, Seite: 309
  • WuM 2011, 213Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2011, Seite: 213
  • ZMR 2011, 542Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2011, Seite: 542

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-20910_BGH-Flaechenunterschreitung-berechtigt-auch-bei-moebliert-vermieteter-Wohnung-zur-Mietminderung.news11213.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11213 Dokument-Nr. 11213

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.