wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.07.2022
VIII ZR 194/21 -

BGH: Anschluss an Zentralheizung stellt keinen Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung dar

Keine Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit durch Modernisierungs­arbeiten

Der Anschluss an die Zentralheizung stellt keinen Ersatz für die Reparatur der Gasetagenheizung dar. Modernisierungs­arbeiten führen nicht zu einer Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Mietwohnung in Berlin fiel im November 2016 die Gasetagenheizung aus. Diese diente auch zur Warmwasserversorgung. Die Vermieterin bot den Anschluss der Wohnung an die im Haus vorhandene zentrale Wärmeversorgungs- und Warmwasseranlage an. Dies lehnten die Mieter aber ab. Da sich die Vermieterin weiterhin weigerte die Gasetagenheizung zu reparieren, ließen die Mieter selbst die defekte Gastherme austauschen und klagten anschließend auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 3.400 €.Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Nunmehr musste der Bundesgerichtshof entscheiden.

Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Gastherme

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen stehe nach § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Gastherme zu. Die Vermieterin sei zur Instandsetzung der Gastherme verpflichtet gewesen. Zur Erfüllung dieser Pflicht habe sie nicht eine andere Art der Wärme- und Warmwasserversorgung in Form des Anschlusses an die Zentralheizung anbieten dürfen.

Keine Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit durch Modernisierungsarbeiten

Selbst wenn die Vermieterin den Anschluss an die zentrale Heiz- und Warmwasserversorgung als Modernisierungsmaßnahme begehrt hätte, so der Bundesgerichthof, wären die Mieter berechtigt gewesen, die Herstellung der Funktionsfähigkeit der Gasetagenheizung zu verlangen. Denn die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führe nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Sollbeschaffenheit der Mietsache.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2022
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/GE 2022, 950/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2022, 950Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 950

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-19421_BGH-Anschluss-an-Zentralheizung-stellt-keinen-Ersatz-fuer-Reparatur-der-Gasetagenheizung-dar.news32329.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32329 Dokument-Nr. 32329

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.