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Weist eine Betriebskostenabrechnung Fehler auf, so ist der Mieter berechtigt den Fehler selbst zu korrigieren und die Vorauszahlungen entsprechend seines Abrechnungsergebnisses anzupassen. Zudem kann er die zu viel gezahlten Betriebskosten gegenüber der Miete aufrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Mieters. Er sei nicht daran gehindert gewesen, eine
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15588
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