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Mindert eine Mieterin einer Genossenschaftswohnung wegen Sanierungsarbeiten am Gebäude die Miete und wird im Zuge dessen von der Hausverwaltung auf eine anschließende mögliche Mieterhöhung aufmerksam gemacht, kann sich die Mieterin gegen diese Mieterhöhung nicht widersetzen. Ein solches Mieterhöhungsverlangen verstößt nicht gegen den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Klägerin ist seit 1971 Mitglied der beklagten
Die Klägerin hat sich zunächst im Wege der Feststellungsklage gegen die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens gewandt. Die Beklagte hat Widerklage auf
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beklagte mit ihrem auf § 558 BGB gestützten – insoweit unstreitig berechtigten - Mieterhöhungsverlangen nicht gegen den genossenschaftlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2009
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online
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Dokument-Nr. 8605
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