wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2007
VIII ZR 123/06 -

Betriebskosten: Mieter muss Kosten für die Prüfung der Elektroanlage zahlen

Revision der Elektroanlage sind keine Instand­haltungs­kosten

Ein Vermieter darf auch die Kosten für die Prüfung der Elektroanlage als Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall stritten Mieter (Beklagter) und Vermieter (Kläger) über die Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter wollte die Kosten für die Revision der Elektroanlage umlegen. Der Mietvertrag enthielt folgende Bestimmung:

"Es werden Vorauszahlungen erhoben für (Einzelaufstellung siehe Anlage 1) Betriebskosten kalt: 107,96 DM (Vorauszahlung s. Anlage 1) …".

In der Anlage 1 hieß es: "Übersicht der in der Vorauszahlung enthaltenen Kostenarten gemäß Anlage 3 (zu § 27 Abs. 1) der II. BV. Bezeichnung: …"

Anschließend wurden die einzelnen Betriebskosten genannt. Bei den sonstigen Betriebskosten wurden unter anderem ausdrücklich die Kosten für die Revision von Elektroanlagen, Gasgeräten, brandschutztechnischen Einrichtungen sowie weiterer installierter Haustechnik aufgeführt. Der Vermieter ließ die Revision der Elektroanlagen entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften im vierjährigen Turnus durchführen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter anteilig die Kosten für die Revision der Elektronlage zu tragen habe. Es handele sich dabei um umlagefähige Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung. Betriebskosten seien Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum an dem Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit laufend entstünden.

Die Vorinstanz (Landgericht Magdeburg) hatte noch die Auffassung vertreten, dass es sich um Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung handele. Dies sind z.B. Kosten für Reparaturen, Wiederbeschaffung oder Kosten, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel zu beseitigen.

Der Bundesgerichtshof führte aus, dass die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlagen eines Mietobjekts nicht der Beseitigung von Mängeln diene. Daher seien die dadurch verursachten Kosten grundsätzlich umlagefähig.

der Leitsatz

BGB § 556 Abs. 1 Satz 2;

BetrKostVO §§ 1, 2 Nr. 17;

II. BVO, Anlage 3 Nr. 17 zu § 27

Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2007
Quelle: ra-online

Vorinstanzen:
  • Landgericht Magdeburg, Urteil vom 25.04.2006
    [Aktenzeichen: 2 S 28/06]
  • Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 23.12.2005
    [Aktenzeichen: 140 C 274/05]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MietRB 2007, 137Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2007, Seite: 137
  • NJW 2007, 1356Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2007, Seite: 1356
  • NJW-Spezial 2007, 245 (Michael Drasdo)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2007, Seite: 245, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo
  • NZM 2007, 282Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2007, Seite: 282

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-12306_Betriebskosten-Mieter-muss-Kosten-fuer-die-Pruefung-der-Elektroanlage-zahlen.news4208.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4208 Dokument-Nr. 4208

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.