wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2006
VIII ZB 94/05 -

Bundesgerichtshof verneint Rechts- und Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft nicht mit Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Wohnungseigentümergemeinschaft vergleichbar

Eine Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Gerichts sind die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft der Wohnungseigentümer nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.

Im entschiedenen Fall kam es darauf an, ob die Erbengemeinschaft rechtsfähig ist. Nur wenn und soweit sie rechtsfähig und damit parteifähig ist, kann sie selbst am Prozess als Kläger beteiligt sein; andernfalls müssten die einzelnen Erben als Kläger auftreten.

Der Bundesgerichtshof führte aus, dass sich die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. BGHZ 146, 341 = BGH, Urt. v. 29.01.2001 - II ZR 331/00 -) herleiten lasse. Auch die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154 = BGH, Beschl. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05 -) seien nicht auf die Erbengemeinschaft übertragbar. Die Rechtsstellung der Erbengemeinschaft sei nicht mit der Rechtsstellung der Wohnungseigentümer vergleichbar. Insbesondere sei sie - anders als diese - nicht zur dauerhaften Teilnahme am Rechtsverkehr bestimmt und geeignet. Sie sei nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet. Sie verfüge nicht über eigene Organe, durch die sie im Rechtsverkehr handeln könnte. Die Erbengemeinschaft sei daher kein eigenständiges, handlungsfähiges Rechtssubjekt, sondern lediglich eine gesamthändisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet sei.

der Leitsatz

BGB § 2032;

GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DB 2006, 2570Zeitschrift: Der Betrieb (DB), Jahrgang: 2006, Seite: 2570
  • DNotZ 2007, 134Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ), Jahrgang: 2007, Seite: 134
  • FamRZ 2007, 41Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2007, Seite: 41
  • JR 2007, 250Zeitschrift: Juristische Rundschau (JR), Jahrgang: 2007, Seite: 250
  • MDR 2007, 340Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2007, Seite: 340
  • NJW 2006, 3715Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2006, Seite: 3715
  • NZM 2006, 944Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2006, Seite: 944
  • Rpfleger 2007, 75Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger), Jahrgang: 2007, Seite: 75
  • WM 2006, 2257Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM), Jahrgang: 2006, Seite: 2257
  • ZIP 2006, 2125Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), Jahrgang: 2006, Seite: 2125
  • ZMR 2007, 26Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2007, Seite: 26

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VIII-ZB-9405_Bundesgerichtshof-verneint-Rechts-und-Parteifaehigkeit-der-Erbengemeinschaft~N3763

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3763 Dokument-Nr. 3763

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.