wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018
VII ZR 71/17 -

BGH: Vertrag über Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige auf Internetseite stellt Werkvertrag dar

Regelungen zur Werbewirksamkeit keine zwingende Vertrags­bestand­teile

Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer Internetseite stellt ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB dar. Regelungen zur Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen elektronischen Werbeanzeige sind keine zwingenden Vertrags­bestand­teile. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Werbefirma im Jahr 2016 auf Zahlung der Vergütung für die Schaltung einer Werbeanzeige auf einer Internetseite in Höhe von ca. 1.100 Euro. Die Werbeanzeige hatte eine Größe von 440 x 130 Pixel und kostete pro Monat 80 Euro. Der Auftraggeber weigerte sich unter anderem deshalb zu zahlen, weil er den Werbevertrag wegen fehlender Regelungen zur Werbewirksamkeit der Werbeanzeige für unwirksam hielt.

Amtsgericht und Landgericht weisen Klage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Bad Kreuznach wiesen die Klage ab. Zur Begründung führte das Landgericht an, dass der Werbevertrag keine Regelungen zur Werbewirksamkeit enthielt und deshalb unwirksam sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Klägerin.

Bundesgerichtshof wertet Werbevertrag als Werkvertrag

Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass ein Vertrag über die Platzierung einer Werbeanzeige auf einer Internetseite rechtlich als Werkvertrag gemäß § 631 BGB zu werten sei. Mit der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit sei ein bestimmtes Arbeitsergebnis als die von der Klägerin geschuldete Leistung vereinbart worden. Eine Werkleistung verliere ihren erfolgsbezogenen Charakter nicht dadurch, dass sie wiederholt zu erbringen ist oder es sich um dauernde Leistungen handelt. Der Sachverhalt sei zu vergleichen mit einem Vertrag über das Zeigen von Werbespots mit einer bestimmten Wiederholungsfrequenz oder über die Schaltung einer Werbeanzeige in einem Printmedium oder als Plakataushang.

Keine Notwendigkeit von Regelungen zur Werbewirksamkeit

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gehören vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreich werden kann, nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags über die Schaltung einer elektronischen Werbeanzeige. Die Vertragsparteien können aber etwas anderes vereinbaren. Das Fehlen solcher Regelungen führe nicht dazu, dass der Werbevertrag unwirksam ist. Vielmehr trage der Auftraggeber grundsätzlich das Risiko, dass mit der in Auftrag gegebenen Werbemaßnahme die gewünschte Werbewirkung tatsächlich erzielt werden kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 29.07.2016
    [Aktenzeichen: 22 C 3/16]
  • Landgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 01.03.2017
    [Aktenzeichen: 1 S 86/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • AfP 2018, 228Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP), Jahrgang: 2018, Seite: 228
  • BB 2018, 897Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2018, Seite: 897
  • BB 2018, 976Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB), Jahrgang: 2018, Seite: 976
  • MDR 2018, 656Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 656
  • MMR 2018, 448Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2018, Seite: 448
  • NJW-RR 2018, 687Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 687

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VII-ZR-7117_BGH-Vertrag-ueber-Platzierung-einer-elektronischen-Werbeanzeige-auf-Internetseite-stellt-Werkvertrag-dar~N28389

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28389 Dokument-Nr. 28389

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.