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Ein Betroffener kann bei einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung in der Zeitung bei späterer Ausräumung des Verdachts und Fortwirkung der Beeinträchtigung vom Presseorgan nicht die Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung verlangen, sondern nur die nachträgliche Mitteilung (Nachtrag), dass nach Klärung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrechterhalten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ehemaliger Chefjustiziar einer Bank. Er verlangt die
Das Oberlandesgericht hat sich nach einer Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der
Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Der angegriffene Beitrag enthält eine den Kläger nicht vorverurteilende
Zwar kommt auch im Fall einer im Veröffentlichungszeitpunkt zulässigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 19178
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