wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2018
VI ZR 57/17 -

BGH: Nutzungs­entschädigung aufgrund vorübergehend fehlender Ge­brauchs­möglich­keit eines Motorrads

Nutzung des Motorrads nur bei günstigem Wetter schließt Anspruch nicht aus

Kann ein Motorrad aufgrund eines schädigenden Verhaltens eines anderen vorübergehend nicht genutzt werden, kann dem Eigentümer grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungs­entschädigung zu stehen. Der Umstand, dass das Motorrad nur bei günstigem Wetter genutzt wird, schließt den Anspruch nicht aus. Maßgeblich ist, ob der Eigentümer zur Nutzung willens und in der Lage war und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 stieß ein Mann aus Unachtsamkeit ein Motorrad um, was dabei erheblich beschädigt wurde. Das Motorrad wurde vom Eigentümer und Halter in der Zeit von März bis Oktober und bei gutem Wetter genutzt. Er fuhr mit dem Motorrad zur Arbeit, zu weiter entfernt wohnenden Bekannten oder zum Einkaufen. In der übrigen Zeit nutzte er die öffentlichen Verkehrsmittel. Für die Zeit von September bis Oktober 2014 beanspruchte der Motorradhalter eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 45 EUR pro Tag. Da sich die Haftpflichtversicherung des Schädigers weigerte zu zahlen, erhob der Motorradhalter Klage.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab

Sowohl das Amtsgericht Tostedt als auch das Landgericht Stade wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Landgerichts bestehe kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, da der Kläger auf den alltäglichen Gebrauch des Motorrads nicht angewiesen gewesen sei, weil er im Rahmen seiner täglichen Lebensgestaltung in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt habe. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Klägers.

Bundesgerichtshof bejaht Anspruch auf Nutzungsentschädigung

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Könne ein Kraftfahrzeug vorübergehend nicht gebraucht werden, so könne grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bestehen. Denn die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stelle grundsätzlich ein vermögenswertes Gut dar und sei als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass sich bei vorübergehender Entziehung ein Vermögensschaden ergeben könne. Denn die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs sei geeignet, Zeit und Kraft zu sparen und damit in Unabhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln das Fortkommen zu fördern. Jedoch müsse für ein Entschädigungsanspruch der Eigentümer das Fahrzeug in der Zeit habe nutzen wollen und können. Zudem dürfe ihm kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stehen.

Nutzungsentschädigung auch bei fehlender Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads

Die Grundsätze gelten auch für die Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, so der Bundesgerichtshof. Es spiele keine Rolle, dass die Nutzung eines Motorrads häufig von den Wetter- und Witterungsbedingungen abhängig gemacht werde. Auch der Gebrauch eines Motorrads, das nur in der wärmeren Jahreszeit zugelassen sei und nur bei geeignetem Wetter gefahren werde, spare Zeit und Kraft und ermögliche ein Fortkommen unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln. Der darin liegende geldwerte Vorteil könne nicht mit der Begründung abgesprochen werden, eine ersatzweise Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sei möglich.

Eingeschränkte Nutzung eines Motorrads erheblich für Frage des Nutzungswillens und -könnens

Der Umstand, dass das Motorrad nur eingeschränkt genutzt werde, spiele nach Ansicht des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Schadensbetrachtung bei der Frage eine Rolle, ob der Geschädigte im betreffenden Zeitraum zur Nutzung willens und in der Lage gewesen wäre und Gebrauchsentzug für ihn fühlbar geworden sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Tostedt, Urteil vom 29.06.2016
    [Aktenzeichen: 4 C 80/16]
  • Landgericht Stade, Urteil vom 29.12.2016
    [Aktenzeichen: 5 S 44/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2018, 470Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 470
  • NJW 2018, 1393Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2018, Seite: 1393
  • NJW-Spezial 2018, 202Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 202
  • VersR 2018, 490Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2018, Seite: 490

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VI-ZR-5717_BGH-Nutzungsentschaedigung-aufgrund-voruebergehend-fehlender-Gebrauchsmoeglichkeit-eines-Motorrads.news25997.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25997 Dokument-Nr. 25997

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.