wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2015
VI ZR 476/14 -

BGH: Bei einfachem Verstoß gegen Aufklärungspflicht über Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme muss Geschädigter Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden nachweisen

Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers oder Befund­erhebungs­fehlers

Klärt ein Arzt seinen Patienten nicht über die Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme auf und kommt es nachfolgend zu einem Gesundheitsschaden, so hat der Patient nachzuweisen, dass der Gesundheitsschaden auf dem einfachen Behandlungsfehler beruht. Die Aufklärungs­pflicht­verletzung stellt keinen Befund­erhebungs­fehler dar, so dass eine Beweislastumkehr aus diesem Grund nicht in Betracht kommt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Mann im Juni 2008 bei einer Herzoperation ums Leben. Seine Ehefrau und sein Sohn klagten anschließend gegen den langjährigen Hausarzt des Verstorbenen auf Zahlung von Schmerzensgeld aus ererbten Recht. Die Kläger warfen dem Arzt vor, er habe den Verstorbenen nicht ausreichend über die Dringlichkeit der Abklärung seiner Herzerkrankung informiert.

Landgericht und Oberlandesgericht weisen Schmerzensgeldklage ab

Sowohl das Landgericht Bonn als auch das Oberlandesgericht Köln wiesen die Schmerzensgeldklage ab. Zwar habe ein Behandlungsfehler vorgelegen, weil der Hausarzt den verstorbenen Patienten nicht ausreichend über die Dringlichkeit der Abklärung einer Herzerkrankung informiert habe. Dieser sei aber weder als grober Behandlungsfehler noch als Befunderhebungsfehler anzusehen, so dass die Kläger haben nachweisen müssen, dass der Behandlungsfehler für den Tod des Patienten ursächlich gewesen sei. Gegen diese Entscheidung legten die Kläger Revision ein.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Schmerzensgeldanspruch

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Kläger zurück. Ihnen stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, da sie nicht die Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Tod des Patienten haben beweisen können.

Keine Beweislastumkehr aufgrund groben Behandlungsfehlers oder Befunderhebungsfehlers

Zwar greife bei groben Behandlungsfehlern und Befunderhebungsfehlern eine Beweislastumkehr, so der Bundesgerichtshof. Beides habe aber nicht vorgelegen. Unterlässt es ein Arzt, den Patienten über die Dringlichkeit der medizinisch gebotenen Maßnahmen zu informieren und ihn vor Gefahren zu warnen, die im Fall des Unterbleibens entstehen können, liege grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung des Patienten vor. Denn in diesen Fällen liege der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens regelmäßig nicht in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher, sondern in dem Unterlassen von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Bonn, Urteil vom 08.11.2013
    [Aktenzeichen: 9 O 233/12]
  • Oberlandesgericht München, Urteil vom 05.11.2014
    [Aktenzeichen: 5 U 152/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2016, 208Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2016, Seite: 208
  • NJW 2016, 563Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 563
  • VersR 2016, 260Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2016, Seite: 260

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VI-ZR-47614_BGH-Bei-einfachem-Verstoss-gegen-Aufklaerungspflicht-ueber-Dringlichkeit-einer-aerztlichen-Massnahme-muss-Geschaedigter-Kausalitaet-zwischen-Behandlungsfehler-und~N24775

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24775 Dokument-Nr. 24775

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.