kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann einen deliktischen Schadenersatz geltend machen, wenn aufgrund eines fehlerhaften Einzelteils die gesamte Sache beschädigt wird (sog. weiterfressender Mangel). Liegt der Schaden jedoch nur darin, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt, so greift vorrangig das vertragliche Gewährleistungsrecht. Deliktische Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Kauf eines
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Käufers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Dem Käufer habe ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 Abs. 1 BGB zugestanden, da das Fahrzeug aufgrund einer fehlerhaften Konstruktion oder eines Herstellungsmangels am Gaszug beschädigt wurde.
Es sei zwar richtig, so der Bundesgerichtshof, dass deliktische Schadenersatzansprüche dann nicht greifen, wenn der Schaden nur darin liege, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt. Denn die deliktischen Verkehrssicherungspflichten sollen grundsätzlich nicht davor schützen, dass der Käufer eine mangelfreie Sache erhält. Dieser Schutz werde durch vertragliche Ansprüche gewährleistet. Deckt sich dagegen der Schaden nicht mit der im
Der geltend gemachte Schaden sei nach Auffassung des Bundesgerichtshofs mit dem von Anfang an der Sache anhaftenden Mangelunwert zum Beispiel dann nicht deckungsgleich, wenn ein mit einem Fehler behaftetes Einzelteil von der Gesamtsache bzw. dem später beschädigten anderen Teil ohne erhebliche Beschädigungen getrennt werden oder wenn der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VI-ZR-31079_BGH-Anspruch-auf-deliktischen-Schadenersatz-bei-weiterfressenden-Maengeln-einer-mangelhaften-Kaufsache~N21558
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21558
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.