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Die Presseberichterstattung über eine bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung eines Prominenten stellt eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung dar. Ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im August 2014 in einer Tageszeitung und deren Online-Ausgabe ein Bericht über einen bekannten deutschen Sänger veröffentlicht. Der Bericht offenbarte eine
Sowohl das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg als auch das Landgericht Berlin gaben der Klage statt. Nach Auffassung des Landgerichts habe der Kläger die Beklagte anwaltlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen dürfen, da die
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Durch die
Durch die Offenbarung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27668
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