kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hat eine Gemeinde, deren Straßen von Ölspuren durch den Betriebs von Traktoren verschmutzt wurden, grundsätzlich Anspruch auf zivilrechtlichen Schadensersatz wegen Verletzung ihres Eigentums an der Straße gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt aus abgetretenem Recht der betroffenen Gemeinden von den beklagten Haltern und Haftpflichtversicherern der beteiligten Kraftfahrzeuge Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Ölspuren. Beim Betrieb von Traktoren trat Hydrauliköl aus, das die Fahrbahn öffentlicher Gemeindestraßen verschmutzte. Die für die öffentliche Sicherheit verantwortlichen Gemeinden beauftragten ein privates Unternehmen, die Ölspuren zu beseitigen. Das Unternehmen reinigte die Straße im so genannten Nassreinigungsverfahren und berechnete für die ausgeführten Arbeiten jeweils ca. 3.000 Euro. Die Gemeinden traten etwaige Schadensersatzansprüche gegen Halter und Haftpflichtversicherer an die Klägerin ab. Die Vorinstanzen haben im Hinblick auf die Möglichkeit der öffentlich rechtlichen Kostenerstattung einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 BGB verneint. Die Revisionen der Klägerin führten zur Aufhebung der Berufungsurteile und Zurückverweisung der Sachen an das Berufungsgericht.
Der Bundesgerichtshof hält grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch der Gemeinden wegen Verletzung ihres Eigentums an der Straße gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB für gegeben. Der öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch und der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch für den geschädigten Eigentümer der Straße stehen nebeneinander und erfüllen unterschiedliche Zwecke. Die Regelungen der öffentlich-rechtlichen Kostenerstattung betreffen den Ausgleich von Aufwendungen für Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren und zur Beseitigung der Folgen von Feuer, Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen. Diese Maßnahmen können, müssen aber nicht zur Behebung eines mit dem Unglücksfall verbundenen Eigentumschadens der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VI-ZR-18410-und-VI-ZR-19110_BGH-zum-Schadensersatzanspruch-einer-Gemeinde-fuer-Kosten-zur-Beseitigung-von-Oelspuren~N11868
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11868
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.