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Wird ein Tierarzt während der ärztlichen Versorgung eines Pferds getreten, so steht ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Tierhalter zu. Die Tierhalterhaftung ist nicht wegen der Verwirklichung eines berufstypischen Risikos ausgeschlossen. Denn ein beauftragter Tierarzt handelt nicht auf eigene Gefahr. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2006 wurde ein
Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlandesgericht Bochum wiesen die Klage ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe dem
Der Bundesgerichtshof lehnte einen
Da das Oberlandesgericht keine Feststellungen zu einem etwaigen Mitverschulden des Tierarztes getroffen habe, hob der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf und wies den Fall zur Neuentscheidung zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18124
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