wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.2015
V ZR 78/14 -

BGH: Keine Be­schaffenheits­vereinbarung bei fehlender notarieller Beurkundung der vorvertraglichen Beschreibungen der Kaufsache

Wohnfläche eines Wohnhauses nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrags

Macht der Verkäufer eines Wohnhauses vor Vertragsschluss Angaben zur Wohnfläche, so kommt damit keine Be­schaffenheits­vereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 BGB zustande, wenn die Angaben zur Wohnfläche nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrags werden. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von den Angaben ab und haben die Parteien einen Haftungsausschluss vereinbart, stehen dem Käufer die Gewähr­leistungs­rechte aus § 437 BGB nicht zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2009 kaufte ein Ehepaar mit notariellem Kaufvertrag ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von 550.000 EUR. Den Käufern wurde vor Vertragsschluss auf Nachfrage eine Grundrisszeichnung übergeben, aus der sich eine Wohnfläche von insgesamt 215,3 qm ergab. Eine spätere von den Käufern in Auftrag gegebene Berechnung der Wohnfläche ergab eine tatsächliche Wohnfläche von nur 171,74 qm. Dies nahmen die Käufer zum Anlass eine Kaufpreisminderung in Höhe von 66.411 EUR geltend zu machen. Ihrer Meinung nach sei durch die Übergabe der Grundrisszeichnung eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Wohnfläche zustande gekommen. Die Verkäufer wiesen eine Haftung zurück und beriefen sich auf den im notariellen Kaufvertrag geregelten Haftungsausschluss für Sachmängel. Die Käufer erhoben schließlich Klage.

Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Klage ab

Sowohl das Landgericht Verden als auch das Oberlandesgericht Celle wiesen die Klage ab. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei zwar durch die Aushändigung der Grundrisszeichnung konkludent eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Kaufsache zustande gekommen. Jedoch stünde den Käufern dennoch nicht die Kaufpreisminderung zu, da der vereinbarte Haftungsausschluss konkludente Beschaffenheitsvereinbarungen umfasse. Nur bei einer ausdrücklichen Beschaffenheitsvereinbarung, die im notariellen Kaufvertrag mit ausgenommen wäre, hätte der Haftungsausschluss nicht gegolten. Gegen diese Entscheidung legten die Käufer Revision ein.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Kaufpreisminderung

Der Bundesgerichtshof bestätigte im Ergebnis die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Revision der Käufer zurück. Ihnen habe kein Anspruch auf Kaufpreisminderung wegen der Wohnflächenabweichung zugestanden.

Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung nicht von Haftungsausschluss umfasst

Das Oberlandesgericht sei zwar unzutreffend davon ausgegangen, so der Bundesgerichthof, dass die konkludente Beschaffenheitsvereinbarung vom vereinbarten Haftungsausschluss umfasst werde. Vielmehr gelte der Haftungsausschluss sowohl bei ausdrücklich als auch bei konkludent getroffenen Beschaffenheitsvereinbarungen nicht. Jedoch sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts dennoch richtig.

Fehlen einer Beschaffenheitsvereinbarung

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs habe es an einer Beschaffenheitsvereinbarung gefehlt. Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss führe in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 BGB, wenn sie nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrags finde. Danach habe die Übergabe der Grundrisszeichnung nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung geführt, da in dem Notarvertrag weder die Größe der Wohnfläche angegeben war noch die überreichten Unterlagen erwähnt waren.

Abweichung von bisheriger Rechtsprechung

Soweit aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2012 - V ZR 141/11 - hervorgehe, dass durch vorvertragliche Angaben des Verkäufers mit dem Vertragsschluss konkludent eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung zustande komme, hält er daran nicht mehr fest.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Verden, Urteil vom 01.10.2013
    [Aktenzeichen: 4 O 408/12]
  • Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 13.03.2014
    [Aktenzeichen: 16 U 192/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2016, 323Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2016, Seite: 323
  • NJW 2016, 1815Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2016, Seite: 1815
  • NJW-Spezial 2016, 226Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2016, Seite: 226
  • NZM 2016, 604Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2016, Seite: 604
  • VersR 2016, 930Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2016, Seite: 930
  • ZIP 2016, 222Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), Jahrgang: 2016, Seite: 222

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-7814_BGH-Keine-Beschaffenheitsvereinbarung-bei-fehlender-notarieller-Beurkundung-der-vorvertraglichen-Beschreibungen-der-Kaufsache.news23682.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23682 Dokument-Nr. 23682

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.