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Hat ein Gewerbemieter Abfallcontainer angemietet, so muss das Entsorgungsunternehmen die Container samt Inhalt nach Beendigung des Gewerbemietverhältnisses beseitigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewerbemieter die Vergütung gezahlt hat. Das Entsorgungsunternehmen haftet dem Grundstückseigentümer als Zustandsstörer. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Beendigung eines Mietverhältnisses über eine Lagerhalle durch eine fristlose Kündigung mietete die Mieterin zwecks
Während das Amtsgericht Erkelenz die Beklagte zur
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Der Grund für die Zurechnung der Störung bestehe darin, so der Bundesgerichtshof, dass sich die Beklagte dazu verpflichtet hatte, die
Soweit die Beklagte bemängelte, dass die Container auch durch unbefugte Dritte mit
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30423
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