kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Befinden sich Gegenstände in den Räumen des Arbeitgebers, so wird gemäß § 1006 Abs. 1 BGB vermutet, dass der Arbeitgeber Eigentümer der Gegenstände ist. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um offenkundig persönlichen Besitz des Arbeitnehmers handelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich ein Ehepaar im Jahr 2002 getrennt hatte, stritt es sich um die Herausgabe einer mit Altzahngold gefüllten Weinkiste. Diese befand sich in der Wohnung der Schwester seiner Ehefrau. Der Ehemann behauptete Eigentümer des Zahngolds zu sein. Zumindest müsse für ihn die
Während das Landgericht Potsdam den Herausgabeanspruch des Ehemanns verneinte, bejahte ihn das Oberlandesgericht Brandenburg. Es folgte den Ausführungen des Ehemanns, wonach sein
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Wer sich auf die
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sei es zunächst unzutreffend gewesen, dass der Ehemann Besitzer des Lagerraums war. Er sei vielmehr als bloßer Besitzdiener nach § 855 BGB anzusehen gewesen. Dass der Ehemann einen Schlüssel für den Raum hatte, habe dabei keine Rolle gespielt. Dies habe lediglich der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben gedient und habe nicht dazu geführt, dass er Besitzer des Raums war. Selbst leitende Angestellte seien grundsätzlich als Besitzdiener für die
Der Ehemann sei zudem nicht als Besitzer der Weinkiste und des Altzahngolds anzusehen gewesen, so der Bundesgerichtshof. Denn die tatsächliche Gewalt über
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_V-ZR-6313_BGH-Eigentum-des-Arbeitgebers-an-Gegenstaenden-in-seinen-Raeumlichkeiten-wird-vermutet~N21239
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21239
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.