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Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und zahlt diese zwecks Schadensregulierung an ein Sondereigentum eine Versicherungsleistung, so muss diese an den betroffenen Wohnungseigentümer ausgezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Wasserschadens in einem zu einer Eigentumswohnung gehörenden Hobbyraum mussten in der Zeit von Februar 2013 bis April 2014 Sanierungs- und Trocknungsarbeiten ausgeführt werden. Die
Sowohl das Amtsgericht Idstein als auch das Landgericht Frankfurt a.M. bejahten einen Anspruch auf
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25808
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