wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2016
V ZR 29/16 -

BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Auszahlung der zwecks Schadensregulierung am Sondereigentum gezahlten Ver­sicherungs­leistung

Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft muss Ver­sicherungs­leistung der Gebäudeversicherung auszahlen

Hat eine Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und zahlt diese zwecks Schadensregulierung an ein Sondereigentum eine Ver­sicherungs­leistung, so muss diese an den betroffenen Wohnungseigentümer ausgezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Wasserschadens in einem zu einer Eigentumswohnung gehörenden Hobbyraum mussten in der Zeit von Februar 2013 bis April 2014 Sanierungs- und Trocknungsarbeiten ausgeführt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft erhielt aufgrund des Schadenfalls von der für das Gebäude abgeschlossenen Gebäudeversicherung einen Betrag von ca. 946 EUR. Die Eigentümer der betroffenen Wohnung verlangten diesen Betrag. Da sich die Wohnungseigentümergemeinschaft dem verweigerte, erhoben die Wohnungseigentümer Klage.

Amtsgericht und Landgericht bejahten Anspruch auf Auszahlung

Sowohl das Amtsgericht Idstein als auch das Landgericht Frankfurt a.M. bejahten einen Anspruch auf Auszahlung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft müsse die Versicherungsleistung an denjenigen auszahlen, der für den in Rede stehenden Schaden als versicherte Person anzusehen sei. Dies seien die Eigentümer der betroffenen Wohnung. Nach diesem Urteil musste der Bundesgerichtshof entscheiden.

Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Auszahlungsanspruch

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Wohnungseigentümergemeinschaft sei aufgrund des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Treuhandverhältnisses verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen, der sie nach versicherungsrechtlichen Regeln zustehe. Dies seien die Eigentümer der Wohnung. Denn schließe eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, sei der Versicherungsnehmer der rechtsfähige Verband und die Versicherten die einzelnen Wohnungseigentümer. Dies gelte sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Idstein, Urteil vom 01.12.2014
    [Aktenzeichen: 32 C 9/14 (21)]
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.12.2015
    [Aktenzeichen: 2-13 S 7/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2016, 1333Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2016, Seite: 1333
  • NJW-RR 2017, 4Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 4
  • NJW-Spezial 2017, 65Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2017, Seite: 65
  • NZM 2017, 40Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2017, Seite: 40
  • VersR 2016, 1564Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2016, Seite: 1564

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-2916_BGH-Wohnungseigentuemer-hat-Anspruch-auf-Auszahlung-der-zwecks-Schadensregulierung-am-Sondereigentum-gezahlten-Versicherungsleistung.news25808.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25808 Dokument-Nr. 25808

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.