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Die Unterbrechung einer Eigentümerversammlung zwecks eines Gesprächs zwischen einem Wohnungseigentümer und seinem Rechtsanwalt ist grundsätzlich unzulässig. Eine Unterbrechung zur Durchführung eines Mandantengesprächs ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Anfechtungsklage gegen einen Beschluss zur Wiederherstellung der Verwalterin kam es im März 2014 zu einer Eigentümerversammlung. Während der Diskussion über die Wiederbestellung und den Rechtsstreit unterbrach der Versammlungsleiter die Versammlung, damit die beklagten
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Karlsruhe hielten den Beschluss über die Wiederbestellung der Verwalterin für fehlerhaft. Nachfolgend musste der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffen.
Der Bundesgerichtshof hält die
Eine
Ob die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25748
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