kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück begründet kein Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber. Ein Zwangsverwalter kann daher vom Inhaber des Wohnungsrechts nicht die Herausgabe der in seinem Besitz befindlichen Räume verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Frau im Oktober 1999 ein lebenslanges Wohnrecht an den Erdgeschossräumen eines Hauses eingeräumt. Zusätzlich wurde im November 1999 ein Mietvertrag abgeschlossen. Danach schuldete die Mieterin zwar keinen monatlichen Mietzins, jedoch musste sie sich pauschalisiert monatlich an der Hälfte der Nebenkosten beteiligen. Im Juli 2011 wurde das
Sowohl das Amtsgericht Ahrensburg als auch das Landgericht Lübeck gaben der Räumungsklage statt. Dem Zwangsverwalter habe gegenüber der Mieterin ein Herausgabeanspruch zugestanden. Weder das
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der Zwangsverwalter habe nicht gemäß § 985 BGB die
Der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Wohnungsrechts sei dem Grundstückseigentümer gegenüber gemäß § 986 Abs. 1 BGB zum Besitz berechtigt, so der Bundesgerichtshof. Daher stehe auch dem Zwangsverwalter kein Herausgabeanspruch zu. Das Vorliegen eines dem
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs habe sich nicht aus der Anordnung der unbeschränkten
Ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_V-ZR-19114_BGH-Zwangsverwalter-steht-gegenueber-Inhaber-eines-Wohnungsrechts-kein-Herausgabeanspruch-zu~N22622
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22622
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.