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Stellt sich nach dem Kauf eines gebrauchten Hauses heraus, dass das Gebäude besonders hellhörig ist, kann der Käufer keinen Schadenersatz fordern. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hellhörigkeit keinen Sachmangel darstellt, wenn kein direkter Baumangel besteht und im Kaufvertrag keine Schalldämmung zugesichert wurde.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die neue Eigentümerin einer gebrauchten Doppelhaushälfte nach ihrem Einzug festgestellt, dass das Haus extrem hellhörig war. Sie sah darin einen
Der Bundesgerichtshof entschied, dass kein Schadenersatzanspruch bestand. Bei einem gebrauchten Haus stelle die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7997
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