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Gestattet ein Grundstückseigentümer den Zugang zu seinem Grundstück, entscheidet er weiterhin allein über die kommerzielle Nutzung der von seinem Grundstück angefertigten Bilder. Macht ein Fotograf eigenmächtig Aufnahmen des Grundstücks, steht dem Grundstückseigentümer ein Unterlassungsanspruch zu. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Zu den Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen
Sowohl das Landgericht Potsdam als auch das Oberlandesgericht Brandenburg gaben der Klage statt. Das Oberlandesgericht begründete eine Entscheidung damit, dass die
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Eigentümer durch die
Das Urheberrecht der
Zwar sei die
Der
Einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht (Art. 10 EMRK, Art. 11 EuGrCh) sah der Gerichtshof nicht. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16107
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