wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2021
V ZR 119/20 -

BGH: Computersimulation der Bebauungs­möglichkeit als Sollbeschaffenheit im Rahmen eines Grundstückskaufs

Bildliche Darstellung der Bebauungs­möglichkeit stellt öffentliche Äußerung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dar

Die Computersimulation der Bebauungs­möglichkeit kann gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Sollbeschaffenheit gehören. Denn die bildliche Darstellung der Bebauungs­möglichkeit stellt eine öffentliche Äußerung im Sinne der Vorschrift dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Grundstückskaufvertrags stritten sich seit dem Jahr 2017 gerichtlich über Schadensersatzansprüche. Hintergrund dessen war, dass das Grundstück nicht so umgebaut werden konnte, wie dies im Rahmen einer Computersimulation zur Bebauungsmöglichkeit dargestellt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte nun unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Computersimulation zur Sollbeschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB gehört.

Visualisierung der Bebauungsmöglichkeit als Sollbeschaffenheit

Der Bundesgerichtshof führte dazu aus, dass nach § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zur Sollbeschaffenheit auch die Eigenschaften gehören, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten darf. Dazu gehören etwa Angaben in einem Exposé oder auch eine Visualisierung, bei der es sich um eine bildliche Darstellung der Bebauungsmöglichkeit für das gekaufte Grundstück handelt. Ein Käufer dürfe erwarten, dass er das Kaufobjekt entsprechend der Visualisierung bebauen kann.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.04.2018
    [Aktenzeichen: 334 O 69/17]
  • Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14.05.2020
    [Aktenzeichen: 10 U 30/18]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1361Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1361
  • MDR 2021, 1327Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2021, Seite: 1327
  • NZM 2021, 810Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2021, Seite: 810

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_V-ZR-11920_BGH-Computersimulation-der-Bebauungsmoeglichkeit-als-Sollbeschaffenheit-im-Rahmen-eines-Grundstueckskaufs~N31197

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31197 Dokument-Nr. 31197

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.