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Hat der Eigentümer einer Wohnung einem Familienangehörigen ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt, so ist dieses gegenüber dem Vorkaufsrecht des Mieters vorrangig. Dies ergibt sich aus der Wertung des § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung in Sachsen hatte im Jahr 2016 seiner inzwischen geschiedenen Ehefrau ein
Sowohl das Amtsgericht Meißen als auch das Oberlandesgericht Dresden hielten das
Der Bundesgerichtshof entschied, dass das dingliche
Das Mietervorkaufsrecht könne aber
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33332
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