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Der Bundesgerichthof hat entschieden, dass die drei Wirtschaftsprüfer, die im Wirecard-Untersuchungsausschuss Ihre Aussage verweigerten, das Ordnungsgeld mangels Verschulden nicht zahlen müssen.
Der 3.
Der 3. Strafsenat hat die Ordnungsgeldbeschlüsse aufgehoben. Er hat entschieden, dass in der Sache zwar ausreichende Entbindungserklärungen vorlagen und die Zeugen daher das Zeugnis nicht verweigern durften. Allerdings hatten die Ordnungsgelder im Ergebnis deshalb keinen Bestand, weil ein Verschulden der Zeugen nicht festzustellen war. Hierfür war insbesondere von Bedeutung, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zu der maßgeblichen Rechtsfrage fehlte und mehrere Oberlandesgerichte dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten hatten.
Grundsätzlich seien diejenigen Personen befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29846
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