wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2015
IV ZR 429/14 -

BGH: Halter eines mit Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs genießt keinen Haft­pflicht­versicherungs­schutz aufgrund fehlender Nennung im Versicherungsschein

Versicherungsschutz besteht nur für im Versicherungsschein benannten Halter

Ist in einem Versicherungsschein ein Halter namentlich benannt, so gilt der Haft­pflicht­versicherungs­schutz für ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nur für diesen Halter. Sie gilt damit nicht für einen Dritten, der Halter des mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgestatteten Fahrzeugs ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Kaskoversicherung eines bei einem Verkehrsunfall im Oktober 2010 geschädigten Fahrzeughalters gegen einen Unfallverursacher. Dieser war Halter eines Fahrzeugs, welches mit einem Kurzzeitkennzeichen ausgestattet war. Auf dem Kurzzeitkennzeichen lief eine Haftpflichtversicherung, die von der Kaskoversicherung des Unfallgeschädigten in Anspruch genommen wurde. Die Haftpflichtversicherung wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass der Halter des mit dem Kurzzeitkennzeichen ausgestatten Fahrzeugs nicht derjenige sei, der als Halter im Versicherungsschein benannt sei.

Landgericht gab Klage statt, Oberlandesgericht wies sie ab

Während das Landgericht Heilbronn der Klage stattgab, wies sie das Oberlandesgericht Stuttgart ab. Es führte aus, dass der im Versicherungsschein genannte Halter das Kurzzeitkennzeichen nur an einem von ihm gehaltenen Fahrzeug anbringen dürfe. Die Weitergabe des Kennzeichens an einen Dritten führe nicht dazu, dass der Versicherungsschutz für das Kurzzeitkennzeichen auf den Dritten übergehe oder auf ihn ausgedehnt werde. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Kaskoversicherung.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung

Der Bundesgerichthof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Berufung der Kaskoversicherung zurück. Die Haftpflichtversicherung habe nicht für die Unfallfolgen einstehen müssen. Denn diese habe Versicherungsschutz nur für ein Fahrzeug des im Versicherungsschein angegebenen Halters übernommen. In dem Versicherungsschein sei ausdrücklich ein namentlich benannter Halter aufgeführt. Der Wortlaut regle danach eindeutig, dass die Versicherung für einen ganz bestimmten Halter gelte und nur auf Fahrzeuge dieses Halters beschränkt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 14.02.2014
    [Aktenzeichen: 4 O 71/13 HI]
  • Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.10.2014
    [Aktenzeichen: 3 U 36/14]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2015, 13Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 13
  • MDR 2016, 89Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2016, Seite: 89
  • NJW-RR 2016, 104Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 104
  • NZV 2016, 23Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2016, Seite: 23
  • VersR 2015, 1552Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2015, Seite: 1552

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_IV-ZR-42914_BGH-Halter-eines-mit-Kurzzeitkennzeichen-ausgestatteten-Fahrzeugs-geniesst-keinen-Haftpflichtversicherungsschutz-aufgrund-fehlender-Nennung-im-Versicherungsschein.news24860.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24860 Dokument-Nr. 24860

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.