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Besitzt ein Rechtsanwalt aufgrund eines Schlaganfalls eine nur eingeschränkte Lesefähigkeit, so ist er arbeitsunfähig im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB/KT 2008). Denn die Lesefähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Anwaltsberuf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Anwalts. Aufgrund der Lesestörung habe eine
Die Fähigkeit zum flüssigen Lesen stelle nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Grundvoraussetzung für das Ausüben des Anwaltsberufs dar. Die Sorgfaltspflichten eines Anwalts machen es erforderlich, dass er sich insbesondere vor Übernahme eines Mandats Kenntnis von der maßgeblichen Rechtsprechung verschafft. Zudem sei zu berücksichtigen, dass er sich anhand der aktuellen Kommentierung über die Rechtslage informieren muss. Außerdem sei es angesichts seiner Mitwirkungspflicht zur Klärung des Sachverhalts notwendig, dass er im Zusammenhang mit Mandantengesprächen und Gerichtsterminen umfangreiche Urkunden oder Texte lesen und bearbeiten muss.
Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und an das Oberlandesgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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