wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2015
IV ZR 128/14 -

BGH: Kein Versicherungsschutz durch Voll­kasko­versicherung bei Beschädigung eines PKW durch gezogenen Anhänger

Anhänger stellt gezogenes Fahrzeug im Sinne von A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraft­fahrt­versicherung (AKB) dar

Wird ein PKW durch einen gezogenen Anhänger beschädigt, so besteht kein Versicherungsschutz durch die Voll­kasko­versicherung. Denn der Anhänger stellt ein gezogenes Fahrzeug im Sinne der Ausschlussklausel A.2.3.2. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraft­fahrt­versicherung (AKB) dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der hintere rechte Kotflügel eines PKW beim Rückwärtsfahren ohne äußere Einwirkung durch den Anhänger beschädigt. Der PKW-Eigentümer beanspruchte aufgrund dessen seine Vollkaskoversicherung. Diese verwies jedoch auf A.2.3.2 AKB, wonach Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen nicht versichert waren, und verweigerte daher eine Schadensregulierung. Der PKW-Eigentümer erhob daraufhin Klage.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Dresden wiesen die Klage ab. Es sei für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, dass der Begriff "Fahrzeug" in der Ausschlussklausel nicht nur Kraftfahrzeuge meine, so dass "gezogene Fahrzeuge" auch ein Anhänger sein könne. Der Kläger legte gegen diese Entscheidung Revision ein.

Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Anspruch auf Versicherungsschutz

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, da die Beklagte leistungsfrei sei.

Anhänger stellt gezogenes Fahrzeug dar

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer könne der Klausel A.2.3.2 AKB klar entnehmen, so der Bundesgerichtshof, dass der Ausschluss auch Schäden zwischen einem Kraftfahrzeug und einem von diesem gezogenen Anhänger betreffe. Ein Fahrzeug sei nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht nur etwas, das "aktiv fahren" könne. Ein solches Verständnis entspreche nicht dem allgemeinen Sprachgebrauch. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer werde unter einem Fahrzeug allgemein jeden zur Fortbewegung geeigneten Gegenstand verstehen. Als "gezogenes Fahrzeug" werde er damit auch einen Anhänger ansehen, der von einem anderen Fahrzeug bewegt werde. Dieses Verständnis entspreche dem Sprachgebrauch des § 2 Nr. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, wonach "Fahrzeug: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Dresden, Urteil vom 14.02.2013
    [Aktenzeichen: 110 C 5889/12]
  • Landgericht Dresden, Urteil vom 26.03.2014
    [Aktenzeichen: 8 S 149/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2015, 580Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2015, Seite: 580
  • MDR 2015, 508Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 508
  • NJW 2015, 2338Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2015, Seite: 2338
  • VersR 2015, 571Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2015, Seite: 571
  • zfs 2015, 334Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 334

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_IV-ZR-12814_BGH-Kein-Versicherungsschutz-durch-Vollkaskoversicherung-bei-Beschaedigung-eines-PKW-durch-gezogenen-Anhaenger.news24087.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24087 Dokument-Nr. 24087

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.