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Wird die Berufungsbegründung durch einen bei einer Sozietät angestellten Rechtsanwalt mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben, so genügt dies nicht zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist und die Berufung kann verworfen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall legte die Klägerin
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Klägerin. Das Berufungsgericht wertete die
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14477
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