kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Ehemann einen Telefondienstvertrag über einen Festnetzanschluss in der Ehewohnung geschlossen. Im Jahre 1998 entstanden innerhalb von ca. zwei Monaten Gebühren von fast 7.000,- DM, die der Ehemann nur teilweise beglich. Der noch offene Betrag bezog sich ausschließlich auf Verbindungen zu 0190-Nummern, die der Ehemann gewählt hatte. Der Telefondienstleister trat an die Ehefrau heran und verlangte von ihr die Restzahlung von über 5.600,- DM.
Zu Unrecht, entschied der Bundesgerichtshof. Gemäß § 1357 Abs. 1 BGB sei zwar jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie zu besorgen. Hierzu gehöre z.B. heutzutage auch der Abschluss eines Telefondienstvertrages.
Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs würden beide Ehegatten berechtigen und verpflichten, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergebe. So gebe es eine betragsmäßige Grenze für die Kosten des Telefonanschlusses, die sich allerdings, da der Lebensbedarf familienindividuell unterschiedlich sei, nicht festlegen lasse. Dies rechtfertige jedoch nicht, Kosten, die diesen Rahmen exorbitant überschreiten und die finanziellen Verhältnisse der Familie sprengen, nur deshalb der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs zuzurechnen, weil das Vertragsverhältnis bei seiner Begründung auf eine familiäre Nutzung hinwies.
Vorinstanzen:
LG Dessau, AG Dessau
Zur Anwendung des § 1357 BGB auf einen Telefondienstvertrag über einen Festnetzanschluß in der Ehewohnung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_III-ZR-21303_Keine-Haftung-des-Ehepartners-fuer-exorbitante-Telefonkosten~N2310
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2310
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.